Alles über Drohnen
21.10.2026

Drohnen in Geozonen fliegen: So klappt die Allgemeinerlaubnis

Drohnen in Geozonen fliegen: So klappt die Allgemeinerlaubnis
Inhaltsverzeichnis

Wer Gebäude per Drohne vermisst, fliegt oft dort, wo es eng wird: über Wohngrundstücken, nahe Bahnlinien, Bundesstraßen oder Flughäfen. Hier steht, wann du eine Erlaubnis brauchst, wie du sie bekommst und was du vor jedem Flug beachten musst.

Auf einen Blick

  • Mit dem Sammelantrag deckst du 8 Bundesländer für 550 € statt 1.600 € ab.
  • In Bayern brauchst du für Flughäfen, Bahnanlagen und Bundesstraßen keinen Antrag: Zwei Allgemeinverfügungen gelten automatisch.
  • In Kontrollzonen großer Flughäfen (Zone 2 bis 4) sind Vermessungsflüge direkt am Gebäude bis 15 m über dem Dach möglich.
  • Die Erlaubnis gilt für den Betreiber, nicht für eine einzelne Drohne.

Worum es geht

Geozonen (offiziell „geografische UAS-Gebiete“ nach § 21h LuftVO) sind Bereiche, in denen Drohnen nur eingeschränkt oder gar nicht fliegen dürfen. Für die Gebäudevermessung sind vor allem diese relevant:

  • Wohngrundstücke
  • bis 100 m Abstand zu Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnanlagen
  • bis 100 m Abstand zu Industrie- und Energieanlagen
  • die Umgebung von Flugplätzen und Flughäfen

Wer dort fliegen will, braucht in Deutschland eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde des Bundeslands. Mit einer Allgemeinerlaubnis gilt sie für wechselnde Einsatzorte, in der Regel für zwei Jahre. Du musst nicht jeden Einsatz einzeln beantragen. Eine Erinnerung vor Ablauf gibt es nicht, trag das Datum deshalb gleich in den Kalender ein.

Wer beantragt, und für welche Drohne?

Die Erlaubnis bekommt der Betreiber, also das Unternehmen mit seiner Betreiber-Nummer (e-ID), und nicht der einzelne Pilot oder ein bestimmtes Modell. Entscheidend ist die EU-Klasse der Drohne, denn sie legt die Unterkategorie fest:

  • DJI Mini 5 Pro: Klasse C0, Unterkategorie A1
  • DJI Mavic 4 Pro: Klasse C2, Unterkategorie A2 (A2-Zeugnis)
  • DJI Matrice 4E / 4T: Klasse C2, Unterkategorie A2 (A2-Zeugnis)

Die technischen Daten der Matrice-4-Serie findest du im Datenblatt von DJI.

Drei Punkte werden oft übersehen:

  • Alle Piloten brauchen das A2-Zeugnis. Im Sammelantrag versichert der Betreiber, dass alle Fernpiloten ein gültiges A2-Fernpilotenzeugnis haben, auch wer nur die Mini 5 Pro fliegt.
  • Kameradrohnen unter 250 g sind trotzdem an Geozonen und Wohngrundstücke gebunden. Das Gewicht befreit nicht von den Gebietsregeln.
  • Ältere Drohnen ohne C-Klasse über 250 g dürfen nur in A3 fliegen. Dort gilt ein Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten. Praktisch lässt sich damit kaum arbeiten.

Der Sammelantrag spart 1.050 €

Acht Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) nutzen ein gemeinsames Formular. Du beantragst die Erlaubnis einmal voll in einem Land, am besten im Sitzland deines Unternehmens (200 €). Die anderen sieben erkennen sie für je 50 € an. Laut Formular sind das 550 € statt 1.600 €. Die tatsächliche Höhe legt die Behörde fest.

Je nach Bundesland ein anderer Weg

  • Berlin und Brandenburg: eigenes Formular, ein Antrag für beide Länder, mindestens 18 Werktage vorher.
  • Sachsen: eigenes Formular, mindestens 14 Tage vorher.
  • Nordrhein-Westfalen: eigenes Formular. NRW prüft, ob es eine Erlaubnis aus einem anderen Land anerkennt, deshalb beantragst du es am besten erst nach der Ersterlaubnis und legst eine Kopie bei.
  • Thüringen: eigenes Formular mit Datenblatt der Drohne.
  • Mecklenburg-Vorpommern: läuft per formloser Mail an die Luftfahrtbehörde.
  • Bayern: gar kein Antrag nötig (siehe unten).
  • Saarland: Hierzu liegen uns aktuell keine Angaben vor. Wende dich am besten direkt an die Luftfahrtbehörde des Saarlands.

Bayern: Allgemeinverfügungen statt Antrag

In Bayern gelten zwei Allgemeinverfügungen (Nord- und Südbayern) automatisch für alle Betreiber. Du musst nichts beantragen, die Bedingungen aber einhalten:

  • Flughäfen: Flug in Kontrollzonen nur mit Freigabe der zuständigen Stelle.
  • Bahnanlagen: mindestens 10 m seitlicher Abstand plus die 1:1-Regel (Abstand mindestens so groß wie die Flughöhe). Überflug nur in mindestens 15 m Höhe, zügig und ohne Pause.
  • Bundesstraßen: erweiterte Erlaubnis, Details stehen in der Verfügung.
  • Wohngrundstücke und Industrieanlagen: nicht erweitert. Hier brauchst du weiter die Zustimmung des Eigentümers bzw. Betreibers.

Die Allgemeinverfügungen findest du bei der Regierung von Mittelfranken (Nordbayern: Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken) und der Regierung von Oberbayern (Südbayern: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben). Beide können jederzeit geändert werden, schau deshalb immer in die aktuelle Fassung: Nordbayern (Stand 04/2024) · Südbayern (Stand 03/2024)

Flughäfen: Vermessung direkt am Gebäude

In Kontrollzonen der großen Flughäfen (Zonen 2 bis 4) erlaubt eine Allgemeinverfügung der DFS Flüge direkt am Gebäude, bis 15 m über dem Dach und 30 m seitlich. In Zone 1 brauchst du eine Einzelgenehmigung über den Flughafen bzw. den Tower.

Das braucht jeder Antrag

  • Betreiber-Nummer (e-ID) des Unternehmens
  • Angaben zur gesetzlichen Vertretung (wer unterschreibt)
  • Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Fernpiloten-ID jedes Piloten
  • Daten der Drohne: Hersteller, Modell, C-Klasse, Startmasse, Maße, Schallleistungspegel
  • A2-Fernpilotenzeugnisse aller Piloten
  • Nachweis der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
  • Foto vom Typenschild mit C-Kennzeichnung und e-ID-Aufkleber

Die Formulare sind ausfüllbare PDFs. Öffne sie am besten mit dem Adobe Acrobat Reader und nicht im Browser oder in der Mac-Vorschau.

Vor jedem Flug trotzdem prüfen

Die Allgemeinerlaubnis ersetzt nicht die Vorbereitung. Vor jedem Einsatz solltest du:

  1. Geozonen prüfen, zum Beispiel in der DIPUL-Karte der DFS oder in der App Map2Fly. Die Erlaubnis gilt nur für die beantragten Gebiete.
  2. Kontrollzone klären: Liegt der Einsatzort in einer Flughafen-Kontrollzone, gelten die Vorgaben der DFS-Allgemeinverfügung.
  3. Zustimmung des Gebäudeeigentümers einholen (durch den Kunden oder dessen Auftraggeber).
  4. Industrie- und Energieanlagen: Bei Flügen direkt darüber zusätzlich die Zustimmung des Betreibers einholen.
  5. Straßen und Bahn beachten: Bundesfernstraßen nur zügig in mindestens 30 m Höhe überfliegen, bei Bahnanlagen mindestens 5 m über den Oberleitungen bleiben (in Bayern gelten 15 m).
  6. Naturschutzgebiete sind nicht abgedeckt. Dafür brauchst du eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
  7. Die Auflagen im Bescheid beachten. Maßgeblich ist immer der Bescheid deines Landes, nicht das Antragsformular.

Typische Stolperfallen

  • Wohngrundstücke haben enge Auflagen, zum Beispiel höchstens vier Tage im Jahr für jeweils 30 Minuten. Gib die Auflagen aus dem Bescheid an alle Piloten weiter.
  • Nur beantragen, was du brauchst. Jedes zusätzliche Gebiet kann den Prüfaufwand und die Kosten erhöhen, auch eine Teilablehnung kann Gebühren kosten.
  • Unterschriften: In NRW unterschreiben Betreiber und jeder eingetragene Pilot.
  • Zuständigkeit klären: Zum Beispiel ist in Hessen das RP Darmstadt für Südhessen zuständig, das RP Kassel für Nordhessen. Frag beim Einreichen kurz nach, ob der Antrag für das ganze Land gilt.
  • Vorausgefüllte Angaben prüfen. Mit der Unterschrift bestätigst du als Betreiber, dass alles stimmt.

Formulare und Quellen

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind nach bestem Wissen aus den Antragsformularen und Websites der Behörden zusammengestellt (Stand Oktober 2026). Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Bescheide der Behörden. Wir unterstützen dich gern beim Ausfüllen, die Verantwortung für Antrag und Flugbetrieb liegt aber beim Betreiber.

‍