Wo ist das Fliegen mit Drohne verboten?


Wo ist das Fliegen mit Drohne verboten?
So frei wie eine Drohne wirkt, ist ihr Flugraum nicht. Wer legal und sicher fliegen möchte, sollte die Zonen mit Flugverboten oder - Einschränkungen gut kennen, das nicht nur wegen möglicher Bußgelder. In diesem Artikel erfährst du, wo Drohnenflüge grundsätzlich untersagt sind, welche Ausnahmen es gibt und warum diese Regeln sinnvoll sind.
Absolute Flugverbote – hier ist Fliegen tabu (und das aus gutem Grund)
In bestimmten Bereichen ist das Fliegen mit Drohne immer verboten, es sei denn, du hast eine Sondergenehmigung. Die Gründe sind meist Sicherheits- bzw. Datenschutz-relevant – oder sie betreffen den Natur- und Tierschutz:
🚫 Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
→ Drohnen könnten Rettungsarbeiten behindern oder Einsatzkräfte ablenken. Auch der Schutz der Privatsphäre von Verletzten spielt hier eine Rolle.
🚫 Industrieanlagen, Gefängnisse, Kraftwerke
→ Diese gelten als kritische Infrastruktur. Drohnenflüge könnten hier als Sicherheitsrisiko oder Spionageversuch eingestuft werden.
🚫 Militärische Anlagen oder Kasernen
→ Militärisches Gelände ist aus Gründen der nationalen Sicherheit und Geheimhaltung geschützt.
🚫 Flughäfen und Kontrollzonen
→ Hier besteht Kollisionsgefahr mit bemannten Luftfahrzeugen. Selbst kleine Drohnen können im Ernstfall Unfälle im Flugverkehr auslösen.
🚫 Menschenansammlungen (z. B. Demos, Konzerte, Sportevents)
→ Abstürze können zu Verletzungen führen. Außerdem ist es in großen Gruppen nicht möglich, eine Zustimmung aller Personen zur Aufnahme einzuholen.
🚫 Natur- und Vogelschutzgebiete
→ Drohnen können brütende Vögel vertreiben, Wildtiere erschrecken oder empfindliche Ökosysteme stören. Solche Gebiete sind meist mit einem grünen Schild (Adler oder Eule) gekennzeichnet.
100-Meter-Abstandspflicht – die 1:1-Regel
Für bestimmte Infrastrukturen gilt eine 100 m Abstandspflicht, z. B.:
- Bundesfernstraßen
- Bundeswasserstraßen
- Bahnstrecken
✅ Du darfst trotzdem fliegen, wenn:
- du eine Genehmigung der zuständigen Behörde hast
- die Flughöhe geringer ist als der seitliche Abstand zum Objekt
- der seitliche Abstand mindestens 10 m beträgt
Diese sogenannte 1:1-Regelung hilft dabei, Gefährdungen und Ablenkung des Verkehrs zu vermeiden.
Wohngebiete und private Grundstücke
Mit einer Drohne der Klasse C0–C2 (C2 allerdings nur mit A2-Schein!) darfst du grundsätzlich über Wohngebieten fliegen.
Aber: Für das Überfliegen privater Grundstücke brauchst du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten. Sonst drohen Konsequenzen aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Alkohol, Drogen & Medikamente – No Fly!
Auch wenn es verlockend ist: Wer unter Alkoholeinfluss oder Drogen steht, darf keine Drohne fliegen. Das gilt ebenso für Medikamente, die deine Konzentration oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Drohnen sind Luftfahrzeuge – und dafür gelten strenge Sicherheitsstandards.
Datenschutz – Personenaufnahmen verboten
Menschen einfach so mit der Drohne zu filmen oder zu fotografieren ist nicht erlaubt. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung verletzt du die DSGVO.
Deshalb:
✔️ Informiere vorher (z. B. mit einem Aushang am Haus)
✔️ Meide Aufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind
✔️ Verarbeite Daten nur zweckgebunden und sicher
Drohne also am Boden lassen, wenn …
❌ du die Drohne nicht mehr mit eigenen Augen siehst (VLOS – Visual Line of Sight)
❌ das Wetter schlecht ist: z. B. starke Böen, Regen, Nebel
❌ du nicht sicher bist, in welcher Luftraumzone du dich befindest
❌ du keine gültige eID oder Versicherung hast
Fazit: Flugverbote sorgen für Sicherheit
Die meisten Regeln sind einfach einzuhalten, wenn du dich gut vorbereitest. Nutze Tools wie dipul.de, informiere dich über das Gebiet und halte deine Technik einsatzbereit. Wer sicher und respektvoll fliegt, vermeidet Stress – mit Behörden und mit Nachbarn.